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Steueränderung für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Seit 1. Januar 2009 können Steuerpflichtige (egal ob Mieter oder Eigentümer)
20% der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (einschließlich Pflege-
leistungen) jährlich bis max. EUR 4.000,- von der Steuer absetzen.
(Beispiel:Kosten für Einsatz des HWF EUR 20.000,- davon 20% = EUR 4.000,-
= direkt von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar.
Voraussetzung: schriftliche Rechnung und Bezahlung über Bank.
Nicht unter die Regelung fallen Dienstleistungen in Verbindung mit
Lieferung von Waren, also Catering-Leistungen.
Einzelheiten sehr gut zu finden und erklärt unter Googlesuche
Stichwort "haushaltsnahe Dienstleistungen"
oder direkt unter www.finanztip.de
Hauswirtschaftlicher Fachservice Rottal-Inn n.e.V.
Ausbach 2
94060 Pocking
info@hwf-rottal-inn.de
Beratung:
Amt f. Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen (Sachgebiet Hauswirtschaft)
Lärchenweg 10
84347 Pfarrkirchen
Tel. 08561 / 3004130
Inhaltlich Verantwortliche und Vorsitzende HWF:
Bruckmeier Claudia, Ausbach 2, 94060 Pocking
Bumeder Theresia, Georgenstraße 4 a, 84571 Reischach
Hopfenwieser Antonia, Holzapfel 1, 84332 Hebertsfelden
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