Krankenkasseneinsätze
Wir springen ein, wenn der/die Erziehungsberechtigte ihren Haushalt nicht selbst versorgen kann, z.B. bei Krankenhausaufenthalten, Kurmaßnahmen, Geburt eines Kindes oder
Schwangerschaftsbeschwerden, akuter Erkrankung und vieles mehr.
Durch unsere Rahmenverträge mit den Krankenkassen bzw. Sozialleistungsträgern können wir abrechnen, sobald uns eine Genehmigung vorliegt.