Seniorenbetreuung/ Verhinderungspflege

Sie möchten auch im Alter in Ihrem geliebten Zuhause bleiben?


Dann profitieren Sie von unseren Hilfstätigkeiten, die Ihnen Ihre Unabhängigkeit erhalten.

Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI dienen insbesondere der Entlastung pflegender Angehöriger. Da diese Summe eine sogenannte Erstattungsleistung ist, wird sie dem Pflegebedürftigen nicht ausbezahlt. Wir als qualifizierter und kassenzugelassener Dienstleister können die Entlastungsleistung für Sie abrechnen.

Hier bin ich Mensch, hier darf ich sein!